Foto: Ute Geisler
Foto: Ute Geisler
Ute Geisler

Für Grundstückseigentümer können sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Cottbus neben der Reinigung auch Pflichten beim Winterdienst ergeben. Mit dem Straßenverzeichnis zur Satzung werden die Reinigungspflichten nach Reinigungsklassen ganz oder teilweise den Grundstückseigentümern übertragen. So sind beispielsweise bei der Reinigungsklasse 00 die Grundstückseigentümer für die Reinigung und den Winterdienst auf dem Geh-/Radweg und auch auf der Fahrbahn zuständig.

Der Winterdienst umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlicher Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte. In der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 22:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Werktag bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr zu beseitigen.

Bei Schnee- und Eisglätte sind Fußgängerüberwege und Fahrbahnen zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel Vorrang vor auftauenden Mitteln haben. Die Gehwege sind in einer Breite von bis zu 1,5 m von Schnee freizuhalten; bei Eis- und Schneeglätte ist hier zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee ebenfalls zu befreien. Sind Anlieger beider Straßenseiten zur Reinigung verpflichtet, so erstreckt sich diese jeweils bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Seite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich dessen Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche.

Jeder Eigentümer sollte sich informieren, ob und welche Aufgaben zu erfüllen sind. Die Veröffentlichung der Straßenreinigungssatzung erfolgt im Amtsblatt für die Stadt Cottbus, die Satzungen können aber auch im Internet unter www.cottbus.de eingesehen werden. Gern geben die Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung weitere Auskünfte (Tel. 0355 612 2724 oder 0355 612 2726).

Bei winterlichen Temperaturen ebenfalls zu beachten ist, dass die Standplätze der Abfallbehälter sowie die Wege dorthin durch Räumen und Streuen von Schnee und Eis befreit werden. Die Behälter sollten so aufgestellt werden, dass sie nicht unnötig festfrieren.