Ab dem 12. November wird die Bewohnerparkzone 5 in der Innenstadt erweitert und durch Verkehrszeichen entsprechend neu ausgewiesen. Davon profitiert das Wohnquartier westlich der Bahnhofsstraße (Schillerstraße, Werner- und Lessingstraße sowie Abschnitte der August-Bebel-, Wilhelm-Külz-, Lieberoser, Karl-Liebknecht- und Rudolf-Breitscheid-Straße).
Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde Cottbus, Manuel Helbig, erklärt: „Das Angebot von Stellflächen hat sich entgegen dem eigentlichen Bedarf der Parkplätze entwickelt. Der Bestand ist durch den Wegfall großer Parkplätze stark rückläufig. Auf der anderen Seite ist der Bedarf an Parkraum unter anderem durch den zunehmenden Trend zum Wohnen in der Stadtmitte stark gestiegen. Bewohner aus der Schillerstraße, der Lieberoser und der Wernerstraße beschweren sich regelmäßig, dass sie keine freien Stellflächen in der Nähe ihrer Wohnungen finden."
Um diesen Zustand zu ändern und das Finden von Stellflächen für Bewohner zu vereinfachen, hat die Stadtverwaltung bei Einbeziehung der Polizeidirektion Süd und des Bürgervereins Mitte die bestehenden Bewohnerparkzonen und die eventuell notwendigen Erweiterungen hinsichtlich der Stellplatzsituation analysiert und Änderungen abgestimmt.
Im Ergebnis wurden die Zonen 1, 2 und 3 im Juli 2012 zur neuen Zone 2 zusammengelegt, was in der Praxis von den Bewohnern positiv bewertet wird. Ein weiteres Resultat ist die jetzige Erweiterung der Zone 5, die Neuausweisung der Zone 3 im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße im nächsten Jahr sowie die 2014 neu entstehende Zone 1 im Quartier Ostrow.
Wer das Vorrecht des Bewohnerparkens in Anspruch nehmen möchte, sollte bis spätestens zum 07.01.2013 eine Bewohnerparkkarte besitzen. Diese kostet für sechs Monate 15,35 Euro; für ein Jahr 30,70 Euro und - seit dem Jahr 2012 neu möglich - für zwei Jahre 55,00 Euro. Alle Haushalte werden mittels Faltblatt im Briefkasten rechtzeitig benachrichtigt, so dass jeder Bewohner über die neue Situation informiert ist
Bewohnerparkkarten können zu den jeweiligen Öffnungszeiten sowohl bei der Straßenverkehrsbehörde im Gewerbeweg 3 als auch im Stadtbüro City, Karl-Marx-Straße 67, beantragt werden. Sollten Bürgerinnen und Bürger Fragen zu den Änderungen haben, erhalten sie unter der Servicetelefonnummer 0355/ 612 4710 dienstags von 13:00 bis 17:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr gern Auskunft.