Seit Januar 2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. Alle Kinder sollen so in die Lage versetzt werden, zum Beispiel in einem Sportverein organisiert zu sein, ein Instrument zu erlernen oder sich anderweitig kreativ auszuprobieren - unabhängig von der finanziellen Ausstattung der Familie.
Das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld soll bei den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich ankommen. Leider gibt es immer noch Eltern, denen die Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht bekannt sind bzw. die den Aufwand der Beantragung der Leistungen scheuen. Hier können Kindertagesstätten, Schulen, Vereine und andere Institutionen helfen, indem sie die Eltern auf die Unterstützung für Mittagessen, Fahrten, Freizeitaktivitäten sowie Nachhilfeunterricht aufmerksam machen.
Bei der Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Soziales, erfolgt die Beratung und Gewährung zu folgenden Leistungen:
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Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Fahrten (Hortfahrten, Kita-Fahrten, Klassenfahrten)
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Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
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außerschulische Lernförderung
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Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Freizeitaktivitäten)
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Schülerbeförderung
Die Anträge sind auch erhältlich u. a. im Jobcenter Cottbus, in der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung oder bei der Kindergeldkasse.
Zunehmende Antragsstellung in 2012
Trotz anfänglicher Schwierigkeiten wurde das Bildungs- und Teilhabepaket auch in Cottbus in zunehmendem Maße angenommen. Wurden im Jahr 2011 insgesamt 6.500 Anträge zur Kostenübernahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen gestellt, so waren es im Juni 2012 bereits 5.210 Anträge für das laufende Jahr. Vor allem laufende monatliche Kosten, wie für das Mittagessen und für Freizeitaktivitäten, werden verstärkt beantragt.
Neues Antragsverfahren der Stadt Cottbus
Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist das Antragsverfahren für die Antragsteller in Cottbus vereinfacht worden. Für die Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarf es zukünftig nur noch eines einzigen Antrages für den jeweiligen Bewilligungszeitraum der Sozialleistung. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, welche Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherungfür Arbeitsuchende - SGB II, Sozialhilfe - SGB XII und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die bekannten Ergänzungsblätter, wie zum Beispiel für den Nachhilfeunterricht und Freizeitaktivitäten, bleiben Bestandteil.