Bereits im September 2009 wurde zwischen den Cottbuser Grundschulen und dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport (Jugendamt) eine Kooperationsvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung abgeschlossen; seitdem wird auf dieser Grundlage erfolgreich gearbeitet.
Nun konnten auch die Schulleiter der weiterführenden Schulen sowie einer Förderschule für dieses Anliegen gewonnen werden; Fälle von Kindeswohlgefährdung enden natürlich nicht mit der Beendigung der Grundschulzeit. Die Schulen der Sekundarstufe I stellten sich der Thematik und setzten sich damit – entsprechend der schulinternen Situation – auseinander. Denn sowohl Schule als auch das Jugendamt haben die gemeinsame Zielstellung, Kinder und Jugendliche stark zu machen, sie vor Gefahren zu schützen und ihnen und ihren Familien frühzeitig Unterstützung zu geben.
Am Montag, den 23. Mai 2011 werden die Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen sowie Vertreter des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport und des Staatlichen Schulamtes die Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.