Seit 2005 besteht für Eigentümer von Grundstücken im innerstädtischen Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus“ die Möglichkeit, die nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausgleichsbeträge durch den Abschluss einer Ablösevereinbarung freiwillig vorzeitig zu entrichten. Dazu wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, einen Verfahrensabschlag auf den zu zahlenden Ausgleichsbetrag zu gewähren. Dieser Abschlag war in Abhängigkeit von der Dauer bis zum Abschluss der gesamten Sanierungsmaßnahme gestaffelt und sollte ursprünglich zum 31.12.2010 auslaufen.

In den vergangenen Jahren machten zahlreiche Grundstückseigentümer von der vorzeitigen freiwilligen Zahlung des Ausgleichsbetrages Gebrauch. So konnten Mittel in Höhe von ca. 9 Millionen Euro wieder in die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen fließen. Aufgrund dieser positiven Resonanz haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung im vergangenen Dezember beschlossen, die Gewährung eines Verfahrensabschlages in Höhe von 5% auf den Ausgleichsbetrag noch bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Ab dem 01. Januar 2012 werden keine Abschläge mehr gewährt.

Zur Bemessung der Ausgleichsbeträge wurde durch den Gutachterausschuss für die Stadt Cottbus ein Gutachten erstellt. Dieses liegt nunmehr in der aktualisierten Fassung zum Wertermittlungsstichtag 30.06.2010 vor und kann im Internet unter www.cottbus.de/bodenrichtwerte eingesehen werden.

Zur Einsichtnahme oder zur Beantwortung von Fragen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch an die Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung, Frau Löwa, Telefon: 0355/ 612 4106, oder an Frau Schneider vom Sanierungsträger DSK, Telefon 0355/ 7800 213, wenden.