Im Stadtteil Kahren, in der Karlshofer Straße/ Einmündung Karlshofer Weg, ist die kurzfristige Fällung einer Roteiche erforderlich. Der fortgeschrittene Pilzbefall am Stammfuß beeinträchtigt die Standsicherheit des Baumes.
Am Elisabeth-Wolf-Ufer im Stadtteil Sandow ist die Fällung einer absterbenden Birke am Fuß- und Radweg notwendig; sieben gekappte Pappelstämme sind ebenfalls zu beseitigen, da bereits ein Stamm abgestorben ist, Baumteile gebrochen sind und eine Regeneration der Bäume nicht mehr möglich ist. Für den Erhalt der Verkehrssicherheit sind im weiteren Wegeverlauf sechs bruchgefährdete Robinien kurzfristig aus dem Bestand zu nehmen.
Im Abschnitt zwischen der Sanzebergbrücke und dem Stolp-Cafe ist ein Rückschnitt des Wildaufwuchses Eschenbättriger Ahorne beabsichtigt, um Behinderungen im Lichtraumprofil und die weitere Ausbreitung des Gehölzes zu vermeiden. Östlich des Wohnhauses Am Doll 2 ist zur Pflege des Baumbestandes die Entnahme einer unterständigen Traubenkirsche und eines Götterbaumes erforderlich. An den Parkstellflächen der nördlichen Garagenzeile in der Georg-Schlesinger-Straße sind zwei unmittelbar aus dem Fundament gewachsene Spitzahorne zu beseitigen.
In der Branitzer Siedlung muss im Zusammenhang mit der Errichtung einer Zufahrt zum Grundstück Böcklinplatz 2 eine Linde gefällt werden.