Das Land Brandenburg hat ein Programm zur Ausgestaltung öffentlich geförderter Beschäftigung mit Landesbeteiligung aufgelegt. Laut der seit 01.07.2010 geltenden Richtlinie sind folgende Eckpunkte maßgeblich:
- Insbesondere für ältere Langzeitarbeitslose sollen berufliche Perspektiven und ein existenzsicherndes Einkommen im Rahmen sozialversicherungspflichtiger überjähriger Beschäftigung (bis zu zwei Jahren) ermöglicht werden.
- Mit Landes- und Bundesmitteln der Jobcenter sowie unter Beteiligung der Kommune sollen geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten im gemeinwohlorientierten Bereich unter Nutzung bestehender arbeitsmarktpolitischer Instrumente geschaffen werden (7,50 Euro Stundenlohn).
- Reguläre Beschäftigungsverhältnisse dürfen nicht verdrängt werden; die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen.
In der Stadt Cottbus werden im Rahmen dieses Programms im Jahr 2010 entsprechend des Landesschlüssels 57 Arbeitsplätze geschaffen. Wie bereits bei der Umsetzung des Bundesprogramms Kommunalkombi praktiziert, tritt die Stadt Cottbus jedoch nicht selbst als Arbeitgeber auf, sondern wird sich verschiedener Träger bedienen. Nähere Informationen sind unter www.cottbus.de erhältlich.
Gemeinsam mit der ARGE JobCenter Cottbus werden alle Voraussetzungen geschaffen, um mit der Umsetzung des Programms in den nächsten Tagen zu beginnen. Dazu Sozialdezernent Berndt Weiße: „Natürlich war es für die Stadt Ehrensache, sich an diesem Programm zu beteiligen. Bei über 9.000 Bedarfsgemeinschaften, die von Hartz-IV leben, müssen wir jede Möglichkeit wahrnehmen, einigen diese Chance auf Arbeit zu geben.“