Wer neben einem Biergarten wohnt, ist ein höheres Geräuschniveau an schönen Abenden gewohnt, doch auch hier ist normalerweise um 22 Uhr Schluss. Für die Stunden danach gelten strenge Lärmschutzbestimmungen. Aber die Fußballweltmeisterschaft ist keine ganz normale Zeit, entschied die Bundesregierung.
Für die Dauer der Fußball-WM 2010 beschloss die Bundesregierung erneut Ausnahmen vom üblichen Lärmschutz. So können sich die Fans die Spiele auf Plätzen, in Freizeitparks und Biergärten auch bis in die Nachtstunden ansehen. Für die Zeit bis zum 31. Juli werden dafür die Lärmschutzanforderungen für die Nachtstunden nach 22 Uhr gesenkt. Ein Freibrief für Krach und akustische Belästigungen ist das jedoch nicht; die Ausnahmen halten sich in klaren Grenzen.
Wer „Public Viewing“ anbietet, sollte sich bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung erkundigen und gegebenenfalls eine Ausnahme beantragen. Die Behörde entscheidet dann bei Abwägung der Nachbarschaftsinteressen mit dem Interesse der Allgemeinheit an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien.
Wer ein Public Viewing ohne Genehmigung veranstaltet, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Ein Anspruch auf eine Genehmigung besteht nicht.