Seit November 2009 ist mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus in einem abgegrenzten Bereich in Ströbitz die Nutzung des Grundwassers verboten. Ursache für dieses Verbot sind Verunreinigungen des Grundwassers mit chemischen Substanzen, die vom ehemaligen Potsdamer Chemiehandel in der Cottbuser Parzellenstraße stammen. Es handelt sich hierbei um Bestandteile von Lösungsmitteln, die in der Vergangenheit das Altlastengrundstück mit der Grundwasserfließrichtung in das Stadtgebiet verlassen haben.
Erst durch das Handeln der Stadt Cottbus konnte mit dem Sanierungsbeginn im Jahre 2003 das Abwandern der Schadstoffe unterbunden werden. Vom Nutzungsverbot sind auch die Kleingartenanlagen „Aufbau“ und „Am Landgraben“ betroffen. In Anbetracht der bevorstehenden Kleingartensaison wurden den Vorständen der betroffenen Kleingartenanlagen und dem Kreisverband der Kleingärtner der Stadt Cottbus e.V. durch die Stadtverwaltung bereits im September 2009 Gesprächsangebote unterbreitet. Innerhalb dieser Problemdiskussionen sollten die Kleingärtner von der Notwendigkeit des Nutzungsverbotes für das Grundwasser überzeugt werden. Das gelang insbesondere bei der Kleingartenanlage „Aufbau“. Somit konnten hier sehr früh die Weichen für einen Anschluss der Anlage an das Cottbuser Trinkwassernetz gestellt werden. Die finanziellen Mittel dafür werden von der Stadt bereitgestellt.
Bei der Kleingartenanlage „Am Landgraben“ liegt die Bereitschaft zum Anschluss an die Trinkwasserversorgung bis zum heutigen Tag nicht vor. Durch den Spartenvorsitzenden Hans Marmetschke wurde seit Oktober 2009 die Initiative der Stadt Cottbus, einen zeitnahen Trinkwasseranschluss für die Gartensparte zu erreichen, massiv gestört und behindert. Vielmehr waren die Aktivitäten des Vorsitzenden darauf gerichtet, die weitere Nutzung der Gartenbrunnen zu erreichen. Somit wurde auch die fachliche Notwendigkeit der Allgemeinverfügung angezweifelt.
In der Zwischenzeit wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus durch das Landesumweltamt und das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf ihre fachliche Angemessenheit und Rechtmäßigkeit überprüft. Beide Aufsichtsinstanzen bestätigten diese vollinhaltlich und somit das Nutzungsverbot von Grundwasser in einem definierten Gebiet in Cottbus Ströbitz. Der Anschluss der Gartenanlage „Am Landgraben“ wird durch das Umweltministerium sogar mit dem Einsatz von Lottomitteln unterstützt. Die Gegenfinanzierung soll durch die Stadt Cottbus erfolgen und über den Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung ihre Bestätigung finden.
Der Anschluss aller Parzellen der Gartenanlage „Am Landgraben“ an das Trinkwassernetz wird insbesondere durch die Blockadehaltung des Spartenvorsitzenden nicht vor Ende Juli 2010 erfolgen können. Für den Übergangszeitraum wird eine provisorische Lösung in Zusammenarbeit mit der LWG gefunden werden; Fachexperten arbeiten bereits daran. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn der Spartenvorsitzende der Kleingartenanlage „Am Landgraben“ sich in diesen Prozess konstruktiv einbringen würde. Entsprechende Gesprächsangebote der Stadtverwaltung liegen vor, wurden aber bisher ausgeschlagen.
Lothar Nicht
Beigeordneter