Gemäß brandenburgischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat auch die Stadt Cottbus einen Gefahrenabwehrbedarfsplan zu erstellen; in diesem sind die den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Schutzziele festzulegen und ständig anzupassen.
Grundlage der aktuellen Überarbeitung der Gefahrenbedarfsplanung der Feuerwehr Cottbus, mit der Ende 2008 gemeinsam mit einem externen Partner, der Firma Rinke Unternehmensberatung, begonnen wurde, ist die Konzeption „Feuerwehr 2015“. Der Ist-Stand wurde analysiert, die bestehenden Schutzziele im abwehrenden Brandschutz wissenschaftlich untersucht und gutachterlich bewertet. Besondere Beachtung fanden die sich in den vergangenen Jahren verändernden örtlichen Gegebenheiten sowie die prognostizierte Entwicklung der Stadt Cottbus.
Im Ergebnis wurden die zur Zielerreichung erforderlichen Standorte, die entsprechenden Funktionsstärken und die technische Ausstattung der Feuerwehr Cottbus festgelegt. So soll zukünftig bei einem Wohnungsbrand im innerstädtischen Bereich der Einsatzort innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung mit zehn Funktionen und nach den folgenden fünf Minuten mit weiteren sechs Funktionen erreicht sein. Außerhalb des innerstädtischen Bereichs hat die Feuerwehr nach zehn Minuten mit sechs Funktionen und nach weiteren fünf Minuten mit zehn Funktionen an der Einsatzstelle einzutreffen. Damit wird dem höheren Gefahrenpotenzial in der Cottbuser Innenstadt Rechnung getragen, für das gesamte Stadtgebiet aber sichergestellt, dass die Feuerwehr mit einem Zielerreichungsgrad von 90 % spätestens 15 Minuten nach der Alarmierung in voller Löschzugstärke mit 16 Funktionen am Einsatzort ist.
Für die Berufsfeuerwehr Cottbus wird an den beiden Standorten in der Ewald-Haase-Straße und in der Dresdener Straße eine Personalstärke vorgeschlagen, mit der den deutlich erhöhten Einsatzzahlen am Tage Rechnung getragen werden kann. Die Freiwillige Feuerwehr bleibt an ihren bisherigen Standorten innerhalb der Stadt stationiert und wird insbesondere in der Nacht und am Wochenende stärker als bisher in die operative Schutzzielerfüllung integriert. Dabei sollen die Rahmenbedingungen für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Cottbus schrittweise weiter verbessert werden.
Dazu Oberbürgermeister Frank Szymanski: „Vorgesehen ist, im Ortsteil Kahren einen neues Feuerwehrgerätehaus als Anbau an das Bürgerhaus zu errichten und in den Stadteilen Gallinchen, Groß Gaglow und Kiekebusch die Feuerwehrgerätehäuser baulich instand zu setzen. Weiterhin soll in den kommenden Jahren bei den ehrenamtlich tätigen Kameraden verstärkt in die Ausbildung im Atemschutz, die Maschinistenausbildung und den Führerscheinerwerb investiert werden.“
Die für die Ausbildungsangebote notwendigen finanziellen Mittel von insgesamt ca. 105.000 Euro sollen in die Haushaltsplanungen 2011 bis 2015 der Stadt Cottbus aufgenommen und Fördermittel im Rahmen der Stützpunktfeuerwehrkonzeption des Landes Brandenburg beantragt werden.