In den Jahren 2008 und 2009 wurde durch die Pflichtimpfung der Wiederkäuer die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Deutschland wirksam gestoppt. Im Jahr 2010 ist die Impfpflicht aufgehoben. Allerdings ist es in Anbetracht der Leiden und Schäden, die die Blauzungenerkrankung bei Wiederkäuern hervorrufen kann, geboten, auch weiterhin zu impfen. Nur so können wertvolle Tierbestände vor dieser neuen Seuche wirksam geschützt werden.
Es stehen für diesen Zweck zwei zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Das Land Brandenburg fördert über eine Beihilfe der Tierseuchenkasse die Durchführung der Impfung. So trägt das Land die Impfstoffkosten, sofern der Tierarzt nachweist, dass der Bestand tatsächlich geimpft wurde. Die Kosten für die Durchführung der Impfung sind vom Tierhalter zu tragen.
Wir möchten Sie ausdrücklich auf diese Möglichkeit der Prophylaxe hinweisen, die einerseits unsere Bestände schützt und andererseits Erleichterungen beim Tierhandel ermöglicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Telefon 0355/ 612-3910.
gez. Dr. Schütze
Amtstierärztin der Stadt Cottbus