Vom 1. April bis zum 31. Mai 2010 finden die jährlichen Standfestigkeitsprüfungen an den Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Cottbus statt. Grundlage dafür sind die Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft.
Nicht standsichere Grabmale werden durch die beauftragten Mitarbeiter des städtischen Bereiches Grün- und Verkehrsflächen mit einem entsprechenden Hinweis am Grabmal (Aufkleber) gekennzeichnet. Sind die jeweiligen Angehörigen bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, erhalten diese eine schriftliche Aufforderung, das Grabmal in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Ist Gefahr im Verzuge, sind die beauftragten Mitarbeiter berechtigt, das entsprechende Grabmal zu sichern.
Jeder Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, nicht standsichere Grabmale in einer angemessenen Frist (ca. acht Wochen) durch einen anerkannten Fachbetrieb ordnungsgemäß befestigen zu lassen.