Die durch das Land Brandenburg im Jahr 2007 neu konzipierten Richtlinien zur Wohnraumförderung sind zeitlich bis Ende 2010 verlängert und in ihren Konditionen finanziell sowie inhaltlich umfangreich erweitert worden. Neben anderen Maßgaben sind diese Richtlinien auch weiterhin an die durch einen Stadtverordnetenbeschluss untersetzten „Gebietskulissen“ (ein bestimmtes Stadtgebiet, das zur Förderung freigegeben wurde) und an das Ziel der Konzentration auf die Innenstadt und auf innenstadtnahe Lagen gebunden.
Die bisher bestehenden Gebietskulissen wurden in den vergangenen Monaten in einem breiten Beteiligungsverfahren und bei Berücksichtigung der gesamtstädtischen und teilräumlichen Planungskonzepte um einzelne Teilbereiche erweitert. Die Cottbuser Stadtverordneten haben im letzten Dezember die entsprechende Vorlage mit den erweiterten Abgrenzungen der Gebietskulissen in unserer Stadt bestätigt.
Bürgerinnen und Bürger, Bauträger und Unternehmen, die sich für eine Inanspruchnahme dieser Zuschussförderung bzw. Anschubfinanzierung interessieren, können sich in der Stadtverwaltung im Fachbereich Stadtentwicklung informieren. Ansprechpartnerinnen sind Sybille Nowak, Neumarkt 5, Zimmer 454, Telefon 0355/ 612-4418 und Katharina Kämmerer, Karl-Marx-Straße 67, Zimmer 4.062, Telefon 0355/ 612-4116.
Die Beschlussvorlage über die Erweiterung der Gebietskulissen zur Wohnraumförderung in der Stadt Cottbus sowie die Förderrichtlinien können im Internet unter www.cottbus.de bzw. unter www.ilb.de abgerufen werden.