Aufgrund der vom Grundstück des ehemaligen Potsdamer Chemiehandels an der Parzellenstraße ausgehenden Grundwasserkontamination hat die Stadt Cottbus eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Nutzung von Grundwasser in einem bestimmten Stadtbereich untersagt. Diese Allgemeinverfügung wurde durch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21.11.09 bekannt gegeben. Im Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung (Tel. 0355/ 612 2755) können sich betroffene Grundstückseigentümer und Grundwassernutzer über das Nutzungsverbot informieren.
Vom Grundwassernutzungsverbot sind auch die Kleingartenanlage “Aufbau“ und zum Teil die Gartenanlage “Zum Landgraben“ betroffen. Um Gesundheitsgefahren auszuschließen und das weitere Ausbreiten der Grundwasserkontamination zu vermeiden, muss in diesen Anlagen die Bewässerung von Brunnen- auf Trinkwasser umgestellt werden. Die Kleingartenanlage “Aufbau“ hat hierzu bereits einen entsprechenden Investitionsplan vorgelegt. Der Cottbuser Oberbürgermeister wird sich mit Nachdruck bei der neuen Landesregierung für eine Förderung der Trinkwasseranschlusskosten einsetzen, so dass alle betroffenen Gartenparzellen trotz der notwendigen Investitionen weiterhin genutzt werden können.
Aufgrund mehrerer Anfragen von Kleingartennutzern weist der Fachbereich Umwelt und Natur noch einmal speziell darauf hin, dass bei den Bodenuntersuchungen keine schädlichen Belastungen festgestellt wurden. Die in der letzten Saison geernteten Gartenprodukte können deshalb uneingeschränkt verwertet werden.