"Die mobilen Entsorgungspreise sinken, die kanalgebundenen steigen"
Die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung beschäftigt sich im November mit den Änderungen der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus (Abwassersatzung) sowie mit den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) einschließlich der Entgeltliste.
Unter anderem sollen die Begriffe Kleingärten/ Kleingartenanlagen, Einzelgärten, Erholungs- und Wochenendsiedlungen usw. detaillierter gefasst werden, um eine Klarstellung der Entsorgungszuständigkeiten und zum Entgeltmaßstab zu gewährleisten.
Die Auskunftspflichten der Anschlussnehmer sollen neu geregelt und die Entgelte der kostendeckenden Kalkulation für 2010 angepasst werden. In der mobilen Entsorgung ergeben sich dann in allen Sparten Entgeltreduzierungen.
Durch den seit Jahren zu beobachtenden Mengenrückgang im Bereich der kanalgebundenen Entsorgung werden die Entgelte in diesem Bereich steigen. Gleichzeitig müssen mit den Entgelten steigende Investitionskosten gedeckt werden. Für die kanalgebundene Schmutzwasserentsorgung in der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage ergibt sich eine Steigerung von 10,2 %. Im Bereich der Niederschlagswasserentsorgung erhöht sich das Entgelt um 24,7%.
Seitens der Stadt Cottbus wird immer wieder darauf hingewiesen, dass durch die derzeitig praktizierte Förderpolitik des Landes Brandenburg die Stadt Cottbus bei Investitionen für Neuanschlüsse an das Kanalnetz benachteiligt wird. Die Investitionen werden derzeit nicht gefördert, was höhere Entgelte für den Bürger zur Folge hat.