Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit informiert
Nach dem Aufsteigenlassen sogenannter Himmelslaternen sind in der jüngeren Vergangenheit in unserem Bundesland durch herabstürzende, noch brennende Laternen Brände verursacht worden.
In Zusammenhang damit wird auf das Brandenburgische Brand- und Katastrophenschutzgesetz hingewiesen.
Da Flugbahn und -dauer sowie das sonstige Flugverhalten der Himmelslaternen weder genau vorherbestimmt noch in irgendeiner Weise beeinflusst werden können, ist bei den gegenwärtig bestehenden Waldbrandwarnstufen III und IV das Aufsteigenlassen dieser Laternen im Gebiet der Stadt Cottbus nicht gestattet.