Die Wohngeldstelle der Stadt Cottbus bleibt am 12. und 14. Mai 2009 geschlossen. Für diese Maßnahme wird um Verständnis gebeten, sie ist jedoch erforderlich, um die große Anzahl der bereits vorliegenden Anträge auf Wohngeld noch effektiver bearbeiten zu können und den Berechtigten so schnell wie möglich die ihnen zustehende Unterstützung zukommen zu lassen.
An beiden Tagen besteht trotzdem die Möglichkeit, Neu- und Folgeanträge im Foyer des Technischen Rathauses in der Karl-Marx-Straße 67 abzugeben. Empfehlenswert ist es jedoch, die Anträge an den Sprechtagen in der Folgewoche direkt im Servicebereich Wohngeld zu stellen, da die dortigen Sachbearbeiter eine sofortige Vollständigkeitsprüfung vornehmen können und damit doppelter Aufwand für Antragsteller und Bearbeiter vermieden wird.
Cottbuserinnen und Cottbuser, die, statt in der nächsten Woche, erst am 19. Mai ihren Wohngeldantrag stellen, haben keine Nachteile. Gemäß Wohngeldgesetz beginnt der Bewilligungszeitraum stets am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde.