In jüngster Zeit sind verschiedene Unternehmen angeschrieben worden, um über einen angeblichen behördlichen „CO²-Beitrag“ zu informieren. Durch den Aufbau des Schreibens wird der Eindruck erweckt, dass für die Angeschriebenen eine CO²-Beitragspflicht bestehe. Das Angebot umfasst lediglich die Ausstellung eines nicht amtlich anerkannten Zertifikats auf Basis einer noch durchzuführenden Studie. Dies zu Preisen von über 100 Euro.
Generell sollte man die Herkunft von Anschreiben genau überprüfen. Ein offizieller Eindruck und ein beigelegter Zahlungsvordruck bedeuten nicht automatisch, dass diese Schreiben auch von einer Behörde stammen. Eine Behörde entscheidet auf Grund von Rechtsgrundlagen, die auch benannt werden, und in den meisten Fällen besteht gegen die Entscheidung einer Behörde ein Widerspruchsrecht.
Kommen Zweifel auf, können sich die Unternehmen, die noch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sind, bei der IHK Cottbus beraten lassen.