Die Cottbuser Amtstierärztin informiert
Im August 2006 trat die Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer erstmals in Deutschland im Raum Aachen auf. Diese Viruserkrankung breitet sich seitdem von West nach Ost aus. Erkrankte Tiere zeigen Fieber, Blutfülle der Schleimhäute, Ödeme besonders im Kopfbereich, vermehrtes Speicheln, zum Teil Lahmheiten. Auch plötzliche Todesfälle treten hin und wieder bei Wiederkäuern auf.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Seit dem 25. April 2008 schreibt die EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung für die Tierhalter die Pflicht zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen vor. Empfängliche Tiere in Gatterwildgehegen (Damwild, Rotwild) und in Zoos können ebenfalls geimpft werden. Im letzten Jahr erfolgte erstmals eine flächendeckende Impfung der Wiederkäuer im ganzen Land.
Die Durchführung dieser Pflichtimpfung in Cottbus organisiert auch 2009 der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadtverwaltung (Telefon 0355-612 3910). Der Impfstoff steht zur Verfügung und wird durch beauftragte Tierärzte verimpft.
Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Impfung ist die Meldung der Bestände von Rindern, Schafen und Ziegen und der Wiederkäuer in Gatterhaltungen an die städtische Veterinär- und Lebensmittelüberwachung und an die Tierseuchenkasse Brandenburg, sofern dies noch nicht erfolgt ist bzw. wenn sich die Tierzahlen verändert haben. Tierhalter werden gebeten, dieser Meldepflicht umgehend nachzukommen.
Die Kosten für den Impfstoff übernimmt auch in diesem Jahr die Tierseuchenkasse. Für die Impfungsdurchführung zahlt die Tierseuchenkasse Brandenburg wieder Beihilfen aus. Die Tierärzte werden vom Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für diese Aufgabe amtlich beauftragt. Die Tierhalter sind verpflichtet, die Tiere so vorzustellen, dass eine reibungslose Impfung erfolgen kann.