Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht den Kommunen, Einbahnstraßen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Gegenrichtung zu öffnen. Diese können dann von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden. Von dieser Möglichkeit macht auch die Stadt Cottbus Gebrauch.
„Zur Bonnaskenstraße, welche 2006 für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben worden ist, kommen ab Ende November noch die Burgstraße, zwischen Neustädter Straße und Am Turm, sowie die Wernerstraße, zwischen Berliner Straße und August-Bebel-Straße, hinzu“, so Marietta Tzschoppe, Beigeordnete für Bauwesen der Stadt Cottbus.
Geöffnete Einbahnstraßen, in denen Radfahrer gegen die Einbahnrichtung fahren dürfen, erkennt man ganz einfach daran, dass an der vorhandenen Einbahnstraßenbeschilderung zusätzlich die Schilder „Radfahrer frei“ bzw. „Fahrradverkehr in Gegenrichtung“ angebracht sind. Damit ist für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar, dass hier mit entgegenkommenden Radfahrerinnen und Radfahrern zu rechnen ist.
Lothar Nicht, Beigeordneter für Ordnung, Sicherheit, Umwelt und Bürgerservice, weist darauf hin, „… dass sich durch die Öffnung von Einbahnstraßen für den Kraftfahrzeugverkehr nichts ändert. Für ihn gilt weiterhin die Einbahnstraßenregelung, und dort, wo mit Radfahrerinnen und Radfahrern in der Gegenrichtung zu rechnen ist, wird dies durch Schilder angezeigt.“
Nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Fußgänger bringt diese Regelung Vorteile. „Wenn Sie zu Fuß unterwegs sind, müssen Sie keine Angst mehr vor Radfahrerinnen und Radfahrern haben, die illegal auf den Gehweg ausweichen und dort gegen die Einbahnstraße fahren. Diese neue Möglichkeit führt also zu mehr Sicherheit“, so Lothar Nicht weiter.
Die Öffnung von Einbahnstraßen ist ein fester Bestandteil der Radverkehrsförderung in Cottbus, denn sie bringt zahlreiche Vorteile: Sie erspart Umwege, die Fahrtzeit verringert sich, und das Radfahren wird attraktiver und komfortabler.