Das am 01. Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sieht u. a. die Errichtung von Pflegestützpunkten in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen mit den Kommunen vor.
Die gemeinsamen Träger haben bereits die Verhandlungen zur Errichtung des ersten gemeinsamen Pflegestützpunktes in unserer Stadt aufgenommen. Als Ansprech- und Verhandlungspartner stehen der Stadtverwaltung Cottbus die Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg zur Verfügung.
Ziel ist es, den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine neutrale Anlaufstelle für die Belange rund um das Thema Pflege einzurichten.