Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie für Verkehrslärm wird für die Stadt Cottbus auf Grundlage des § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan erarbeitet. Gemäß § 47d Abs. 3 ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Planes zu beteiligen und deren Mitwirkung zu ermöglichen. Am 26.06.2008 um 19.00 Uhr findet hierzu im Sitzungssaal, Altmarkt 21, 03046 Cottbus die zweite Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lärmaktionsplan statt, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.

Themen dieser Veranstaltung sind:

  • Ziele der Lärmaktionsplanung
  • Zusammenfassung der Hauptimmissionsschwerpunkte anhand der Betroffenheitsanalysen
  • Vorstellung von Leitbild und Grundmaßnahmekonzept zur Lärmminderung
  • Ableitung der Lärmminderungseffekte aus dem Grundmaßnahmekonzept

Ziel der Stadt ist es, Lärmschwerpunkte festzulegen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Die Anliegen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Lärmminderung sind in diesem Prozess sehr wichtig. Diese sind zu richten an:
Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Umwelt und Natur, Neumarkt 5, 03046 Cottbus oder per E-Mail an: umweltamt@cottbus.de