Scheitern des Veräußerungsverfahrens
Mit Datum vom 19.12.2007 hat die Stadt Cottbus einen Kauf- und Abtretungsvertrag zur Veräußerung ihrer Gesellschafteranteile an der Stadtwerke Cottbus GmbH in Höhe von 25,1% mit der Kulzcyk Holding S.A. abgeschlossen. Im Rahmen der vertraglichen Regelung war die Wirksamkeit dieser Urkunde u. a. daran gebunden, dass die Käuferin auch die Gesellschafteranteile der DKB in Höhe von 74,9% erwerben wird. Mit Erklärung aus der vergangenen Woche hat die Käuferin nunmehr mitgeteilt, dass u. a. diese Wirksamkeitsvoraussetzung der Urkunde nicht erfüllt werden wird und damit der Vertrag zwischen dem polnischen Unternehmen und der Stadt Cottbus nicht zum weiteren Vollzug gelangt. Neben dem gescheiterten Anteilserwerb der DKB war es der Käuferin vor allem nicht gelungen, eine vertragliche Regelung zur Erlangung des Eigentums am Heizkraftwerk zu erzielen.
Unabhängig vom bisherigen Veräußerungsverfahren haben die Gesellschafter ihrerseits in den letzten Monaten die Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Hierzu gehört insbesondere der Beginn der Baumaßnahmen zur Umstellung des maroden Dampfnetzes auf ein Heißwassersystem. Insofern gibt es aus dem Scheitern des Veräußerungsprozesses heraus keine negativen Auswirkungen für den Fortbestand des Unternehmens. Beide Gesellschafter werden ihre Verantwortung im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen aus der Sanierung weiterhin wahrnehmen.