Seit dem 04. Oktober werden in Cottbus die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2008 zugestellt. Bundeseinheitlicher Stichtag für die Erstellung der Dokumente war der 20.09.2007.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten:
Ehemalige Cottbuserinnen und Cottbuser, die ab dem 21.09.2007 nicht mehr mit Hauptwohnung hier gemeldet sind, erhalten die Lohnsteuerkarten trotzdem vom Bürgerservice Cottbus.
Wer sich ab dem 21.09.2007 neu mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in Cottbus angemeldet hat, erhält seine Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der er am 20.09.2007 gemeldet war.
Bei Umzügen innerhalb von Cottbus, die nach dem 20.09.2007 erfolgt sind, wird die Steuerkarte zuerst unter der bisherigen Anschrift zugestellt. Ist das nicht möglich, wird sie dem Fachbereich Bürgerservice wieder übergeben. Bei bereits erfolgter Ummeldung wird die Lohnsteuerkarte an die neue Anschrift versandt.
Für telefonische Rückfragen zu den Lohnsteuerkarten stehen die Mitarbeiter des Stadtbüros unter der Telefonnummer (0355) 612 3330 gern zur Verfügung.