Das Umweltamt nennt Alternativen
Auf Grund vieler Anfragen macht das Umweltamt nochmals auf die bestehenden Vorschriften zum Verbrennen im Freien aufmerksam:
In der Vergangenheit nutzten viele Gartenbesitzer die Regelungen zum Verbrennen im Freien (Holzfeuer), um ihre Pflanzenabfälle bequem durch Abbrennen zu beseitigen. Das geschah oft genug zum Ärger der Nachbarn, die sich über Rauch, Ruß und Gestank beklagten. Dies hat jetzt ein Ende.
Entsprechend der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung des Landes Brandenburg und des Landesimmissionsschutzgesetzes besteht ein generelles Verbrennungsverbot für pflanzliche Abfälle aus Haushalten und Gärten. Lediglich ein kleines Holzfeuer in einer festen Feuerstelle (Feuerkorb, Terrassenofen) ist ein- bis zweimal im Monat gestattet. Als Brennstoff darf nur trockenes, stückiges Scheitholz verwendet werden. Für das Verbrennen sonstiger pflanzlicher Abfälle und so genannter Kleingartenabfälle besteht in der Regel keine Notwendigkeit, da dies sowohl zu unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft führen kann als auch den Bestrebungen zur Förderung der Eigenkompostierung zuwiderläuft.
Aus abfallwirtschaftlicher und ökologischer Sicht ist das Verbrennen ebenfalls nicht mehr sinnvoll und zeitgemäß, denn es gibt andere Wege, die Gartenabfälle zu verwerten:
- aufgehäufeltes Reisig mit Laub durchmischt ist ein guter Nistplatz für am Boden brütende Vögel und ein Überwinterungsplatz für Igel,
- geschreddertes Strauch- und Astgut ist ein wunderbares Material zum Mulchen,
- kompostiert gibt das Schreddergut, durchmischt mit rohen Küchenabfällen, wertvolle Gartenerde.
Grünabfälle sind verwertbar, denn durch Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Es werden – anders als beim Verbrennen – kaum klimaschädliche Gase freigesetzt und natürlich auch keine Nachbarn durch Rauch belästigt.
Ist die Verwertung von pflanzlichen Abfällen im eigenen Garten nicht möglich, stehen den Bürgern die Wertstoffsammelplätze der Stadt zur Verfügung. Grünzeug, Laub und Strauchwerk kann kostenlos bis maximal 2 m3 je Anlieferung auf dem Wertstoffhof am Standort Deponie (Lakomaer Chaussee 6) und bis zu 1 m3 auf dem Wertstoffhof am Standort ALBA (Dissenchener Straße 50) angeliefert werden.
Für Nachfragen steht das Umweltamt unter der Telefonnummer (0355) 612 2748 zur Verfügung.