Digitales Kontrollgerät zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten
Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden, mit einem digitalen Kontrollgerät entsprechend der EG-Verordnung Nr. 2135/1998 bzw. Nr. 561/2006 ausgerüstet sein. Konkret betrifft diese Regelung Fahrzeugkombinationen (Fahrzeug plus Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Plätzen.
Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Chipkarten (Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte) können beim Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde, beantragt werden. In diesem Jahr wurden bereits 300 Chipkarten beantragt.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Seit dem 1. Februar 2006 ist es möglich, im Land Brandenburg am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ teilzunehmen.
Bisher haben 320 Cottbuserinnen und Cottbuser die Genehmigung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahre erhalten.
Weitere Informationen sind erhältlich unter www.buergeramt.cottbus.de oder den Telefonnummern (355) 612 4761 und 612 4762.