Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006
Die Stadt Cottbus informiert, dass geduldete Ausländer mit langjährigem Aufenthalt, die sich faktisch, wirtschaftlich und sozial integriert haben, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Die Erteilung ist an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden. Der Antrag kann formlos bei der Ausländerbehörde Cottbus innerhalb einer Frist von sechs Monaten gestellt werden.
Grundvoraussetzungen für den Anspruch sind
- langjähriger Aufenthalt (acht Jahre; sechs Jahre bei mindestens einem minderjährigen Kind),
- Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen.
Ausnahmen gelten für bestimmte Personen und Lebensumstände.
Nähere Einzelheiten zu den Anspruchsvoraussetzungen können beim Integrationsbeauftragten der Stadt Cottbus, Rathaus Neumarkt 5, Telefon (0355) 612 2944, erfragt werden.