Mit dem seit dem 01.01.1999 geltenden Fahrerlaubnisrecht wurde eine Befristung der nach altem Recht erworbenen LKW-Fahrerlaubnis (Klasse 2) eingeführt. Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht zu führen, erlischt mit dem 50. Geburtstag. |
Wer weiterhin LKW über 7,5 t führen möchte, muss rechtzeitig vor seinem 50. Geburtstag die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis
- alter Führerschein
- ein Lichtbild
- eine ärztliche sowie eine augenärztliche Bescheinigung (Vordruck beim Arzt erhältlich)
Für die Verlängerung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 42,60 Euro zu entrichten. Die Erteilung erfolgt für längstens fünf Jahre.
Gleiches gilt auch für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3, die weiterhin Zugkombinationen bis 18,75 t mit drei Achsen und einem Zugfahrzeug bis 7,5 t führen möchten. Auch hier muss zum 50. Geburtstag die Verlängerung beantragt werden.
Rechtzeitig?
Wir empfehlen eine Antragstellung spätestens acht Wochen vor dem 50. Geburtstag.
Warum?
Vor der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird vom Bürgeramt u.a. eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt. Bei vorhandenen Eintragungen kann diese Auskunft längere Zeit in Anspruch nehmen. Der Führerschein wird durch die Bundesdruckerei hergestellt. Der Versand und die Fertigung nehmen ebenfalls Zeit in Anspruch.
Antragstellung verpasst?
Die Fahrerlaubnis für die oben genannten Fahrzeuge ist erloschen! Wer trotzdem ein Fahrzeug dieser Art führt, hat keine gültige Fahrerlaubnis und begeht eine Straftat. Innerhalb von zwei Jahren nach Erlöschen der Fahrerlaubnis ist die Erteilung nach Fristablauf noch prüfungsfrei möglich. Nach Ablauf von zwei Jahren muss eine erneute theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Allgemeine Informationen
Bürgeramt
Zulassungsstelle/ Fahrerlaubnisbehörde Gewerbeweg 3
03044 Cottbus
0355-612 4762
Die: 08:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Do: 08:30-18:00 Uhr