Der Förderhöchstsatz für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger wird von 861 Euro auf 934 Euro angehoben. Teil dessen ist der sogenannte Grundbedarfssatz, der um 5,75 Prozent auf 452 Euro im Monat steigt. Wer nicht mehr bei seinen Eltern lebt und BAföG erhält, kann nun bis zu 360 Euro für die Miete bekommen. Das sind 35 Euro mehr als bisher, hier beträgt der Anstieg elf Prozent. Für diese Gruppe, die von zuhause ausgezogen ist, gibt es zudem einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro für die Heizperiode 2021/2022.