- Beratungsgegenstand
- Benennung der Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 18 Abs. 2 und 3 BbgKVerf in Verbindung mit § 5 und § 16 der Hauptsatzung der Stadt Cottbus/Chósebuz
- Status
- einstimmig beschlossen
- eingebracht von
- Büro des Oberbürgermeisters
- Einstellungsdatum
- 01.02.2023