Der Tag der Wohnungslosen, jährlich am 11.09., soll darauf aufmerksam machen, wie man Betroffenen präventiv helfen kann. Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) waren im Verlauf des Jahres 2022 in Deutschland ca. 607.000 Menschen wohnungslos. Davon lebten ca. 50.000 ganz ohne Unterkunft auf der Straße. Zum Stichtag 30.06.2022 waren laut Hochrechnung der BAG W 447.000 Menschen wohnungslos.
Aus den Zahlen ergibt sich ein Anstieg der Stichtagszahl von 2021 zu 2022 um 67 % und der Jahresgesamtzahl um 58 %. Bei den deutschen Wohnungslosen ergibt sich ein Anstieg von 5 %, bei den nicht-deutschen um 118 %. Letzteres ist insbesondere auf die Zunahme der Zahl wohnungsloser Geflüchteter, insbesondere aus der Ukraine, zurückzuführen.
Übersicht: BAG Wohnungslosenhilfe
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat im Februar 1997 eine Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit nach den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle eingerichtet. Durch die Bündelung der unterschiedlichen (sozial-, wohnungs- und ordnungsbehördlichen) Verwaltungsbereiche können Kompetenzunklarheiten und Doppelarbeiten vermieden werden. So kann den jeweils betroffenen Personen schnell und umfassend geholfen werden, zum Beispiel durch Beratung und Unterstützung, durch Schuldenübernahme nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, ordnungsrechtliche Unterbringung, Wohnungsbeschlagnahmung bzw. Wiedereinweisung in die eigene Wohnung, durch die Verantwortung (Fachaufsicht) für die Unterkünfte für Wohnungslose Auslösung und Sicherstellung weitergehender Hilfen.
Kontakt: Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit:
Fachbereich Soziales
Thiemstraße 37
03050 Cottbus
Telefon Sekretariat: 0355 612-4801 zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung
Offene Sprechzeiten: Dienstag von 09:00 -12:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 -18:00 Uhr.
In den 27 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der präventiven und nachgehenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffenen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt). Durch Kooperationen kann die Präventionsarbeit der Fachstelle bereits oft ab der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgen und damit Wohnraumverlust und dessen soziale Folgen langfristig verhindern.
An den Zahlen zur Unterbringungserfordernis nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) im Rahmen der Gefahrenabwehr wird zudem deutlich, dass ein Großteil der von Zwangsräumung betroffenen Personen ihren Wohnraum bereits aufgegeben haben, ohne ihn ordnungsgemäß an den Vermieter zurückzugeben.
Jahr | 1997 | 2001 | 2005 | 2013 | 2016 | 2020 | 2023 | 31.07.2024 |
fristlose Kündigungen | o.a. | o.a. | o.a. | 374 | 354 | 301 | 339 | 192 |
Räumungsklagen | o.a. | 315 | 222 | 137 | 126 | 92 | 125 | 73 |
Zwangsräumungen | 289 | 265 | 156 | 119 | 118 | 94 | 100 | 84 |
davon durchgeführt | o.a. | 161 | 91 | 70 | 93 | 74 | 69 | 56 |
Unterbringungserfordernis nach OBG | 38 | 7 | 7 | 2 | 3 | 2 | 6 | 3 |