Die Europa- und Kommunalwahlen 2024 sind Geschichte. Im Stadtgebiet sind aber immer noch Wahlplakate zu sehen, was bei den Einwohnerinnen und Einwohnern für Verwunderung und oft auch Ärger sorgt.
Was sagt das Gesetz?
Bis zu 2 Wochen nach der Wahl, also bis Sonntag, 23.06.2024, ist sämtliche Wahlwerbung im Stadtgebiet zu entfernen. Die Verantwortlichen der Parteien sind über das Auslaufen der Frist in Kenntnis gesetzt worden.
Die Regelung ergibt sich aus § 18 Absatz 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes. (BbgStrG). Zuwiderhandlungen werden nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz geahndet.