In Vorbereitung auf die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 und der Landtagswahl am 22.09.2024 werden ehrenamtliche Wahlhelfer (m/w/d) (Wahlvorsteher, Stellvertreter und Beisitzer) gesucht, die bei der Organisation und Durchführung des Ereignisses behilflich sind.
Als Wahlhelfer (m/w/d) müssen Sie wahlberechtigt sein.
Für die Europa- und Kommunalwahl heißt das, dass Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder EU-Bürger sind.
Für die Landtagswahl müssen Sie ebenfalls am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Übernahme der ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer (m/w/d) erhalten Sie, gestaffelt nach der Funktion und Wahl, eine Aufwandsentschädigung:
Europa-und Kommunalwahl am 09.06.2024 | Landtagswahl am 22.09.2024 | |
Urnenwahl | 70 € bis 125 € | 55 € bis 90 € |
Briefwahl | 50 € bis 115 € | 35 € bis 80 € |